Was ist eine Gemeinschaftslizenz für den Transport?

Um den gewerblichen internationalen Straßengüterverkehr auszuüben, ist der Besitz einer Gemeinschaftslizenz und einer Ausfertigung der Gemeinschaftslizenz für jedes Fahrzeug erforderlich. Diese Lizenz wird einem Unternehmer erteilt, der eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers besitzt.

Die Gemeinschaftslizenz ist eine Verwaltungsentscheidung, die vom Hauptinspektor für Straßentransport (in Polnisch: Główny Inspektor Transportu Drogowego, GITD) ausgestellt wird und zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs berechtigt. Sie wird nicht für das Transportunternehmen oder den Fahrer, sondern für jedes Fahrzeug ausgestellt.

Die genannte Lizenz berechtigt zum gewerblichen Betrieb von Lieferfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen.

Für den internationalen Transport mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist eine separate internationale Lizenz erforderlich, die nicht mit der Gemeinschaftslizenz identisch ist.

Im Falle des Inlandstransports mit Fahrzeugen über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist der Besitz einer Genehmigung zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers obligatorisch.

Die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers – was ist das?

Die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers ist eine Verwaltungsentscheidung, die es dem Unternehmer ermöglicht, den Straßentransport in Polen durchzuführen. Unternehmer, die beabsichtigen, eine Tätigkeit im Bereich des entgeltlichen Gütertransports mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen oder im Personenverkehr (Fahrzeuge für den Transport von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers) auszuüben, sind verpflichtet, eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers zu besitzen. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Dokumente im Antrag auf Erlaubnis vorgelegt werden.

Wer ist ein Straßentransportunternehmer? Ein Straßentransportunternehmer ist ein Unternehmer, der im Bereich des Straßentransports tätig ist. Die Aufnahme und Ausübung des Straßentransports unterliegt der Verpflichtung, eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers zu besitzen.

Wer muss keine Transportlizenz besitzen?

Nicht jedes Lieferfahrzeug unterliegt der Pflicht, eine Transportlizenz zu besitzen. Von dieser Verpflichtung befreit sind Transportunternehmer, die sich mit folgenden Tätigkeiten befassen:

  • internationalem Personenverkehr;
  • internationalem Güterverkehr für eigene Zwecke (ohne gewerblichen Zweck);
  • nationalem Güterverkehr.

Wie ist der nationale Personenverkehr im Transportwesen reguliert?

Im Falle des Personenverkehrs in Polen ist der Erwerb einer Lizenz für den Busverkehr erforderlich. Der Begriff „Bus“ bezieht sich auf Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als 7, aber nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers konstruiert sind. Der vollständige Name dieser Lizenz lautet: „Lizenz für die Durchführung des nationalen Straßentransports im Bereich des Personentransports mit einem Kraftfahrzeug, das konstruktiv für den Transport von mehr als 7, aber nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt ist“. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Lizenz nur zum Durchführen von Transporten auf dem Gebiet Polens berechtigt.

Für den internationalen Personenverkehr ist eine Gemeinschaftslizenz für den internationalen gewerblichen Bus- und Reiseverkehr erforderlich. Es sei darauf hingewiesen, dass die gemeinschaftliche Transportlizenz den internationalen Güterverkehr betrifft, nicht jedoch den Personenverkehr

Wo kann man sich melden, um eine Lizenz zu erhalten?

GŁÓWNY INSPEKTORAT TRANSPORTU DROGOWEGO

Biuro do spraw Transportu Międzynarodowego

Aleje Jerozolimskie 94, 00-807 Warszawa

(HAUPTINSPEKTORAT FÜR STRASSENTRANSPORT

Büro für internationalen Transport

Jerozolimskieallee 94, 00-807 Warschau)

Wie erhält man eine Gemeinschaftslizenz für den Transport?

Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf eine Gemeinschaftslizenz zu stellen, in dem Sie den Zeitraum angeben müssen, für den Sie die Lizenz erhalten möchten (die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre), die Anzahl der beantragten Einträge und die Anzahl der gemeldeten Fahrzeuge. Dieser Antrag ist als „Antrag LR1“ gekennzeichnet – https://www.gov.pl/web/gitd/wniosek-lr1. Dem Antrag müssen Sie Folgendes beifügen:

  • die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers oder die Lizenz für den nationalen Straßengüterverkehr;
  • eine Bescheinigung, die von der Behörde ausgestellt wurde, die die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers erteilt hat, über die Anzahl der Fahrzeuge, für die der finanzielle Leistungsnachweis erbracht wurde – dieses Dokument steht im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzung für den finanziellen Leistungsnachweis, der in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 festgelegt wurde;
  • Informationen aus dem Nationalen Strafregister – im Falle der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers durch den Hauptinspektor für Straßentransport (GITD).

Gemäß Art. 7a Abs. 2 des polnischem Straßenverkehrsgesetzes (auf Polnisch: ustawa o transporcie drogowym) enthält der Antrag auf eine Gemeinschaftslizenz:

  • Angabe des Unternehmens, seiner Adresse und des eingetragenen Sitzes im Handelsregister (auf Polnisch: Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) oder, im Falle von natürlichen Personen als Unternehmern, der ständigen Geschäftsadresse im Zentralen Register und Informationsdienst für Wirtschaftsaktivitäten (auf Polnisch: Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, CEIDG);
  • Informationen über den Eintrag im Zentralen Register und Informationsdienst für Wirtschaftsaktivitäten (CEIDG) oder die Registernummer im KRS, falls erforderlich;
  • Steueridentifikationsnummer (auf Polnisch: NIP);
  • Bestimmung der Art des Straßentransports;
  • Angabe der Art und Anzahl der Kraftfahrzeuge, die der Unternehmer für den Straßentransport nutzen wird;
  • Vorname, Nachname, Wohnadresse und Zertifikatsnummer für die berufliche Qualifikation der Person, die den Transport leitet (die Person, die den Transport leitet, wird von dem Unternehmer, der die Tätigkeit des Straßentransportunternehmers ausübt, benannt);
  • Angabe der Anzahl der Auszüge aus der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers oder der Gemeinschaftslizenz;
  • im Falle der Gemeinschaftslizenz – Angabe der Dauer, für die sie erteilt werden soll.

Nach Prüfung der Dokumente stellt der Hauptinspektor für Straßentransport eine Gemeinschaftslizenz für den internationalen gewerblichen Güterverkehr und einen Auszug aus der Gemeinschaftslizenz für jedes Fahrzeug aus. Auf die Entscheidung des GITD warten Sie in der Regel nicht länger als einen Monat; die Frist kann sich möglicherweise auf bis zu 2 Monate verlängern. Wenn der GITD die Erteilung der Lizenz oder der Auszüge ablehnt, haben Sie das Recht, einen Antrag auf erneute Prüfung des Falls zu stellen. Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ablehnung beim GITD eingereicht werden.

Die Kosten der Transportlizenz hängen von der Dauer ab, für die sie erteilt wird. Für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren beträgt die Gebühr 4000 PLN und 440 PLN pro Auszug, für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren 8000 PLN und 880 PLN pro Auszug. Die Gebühr ist auf das Bankkonto des Hauptinspektorats für Straßentransport zu überweisen, dessen Nummer auf der Website des GITD zu finden ist. Im Verwendungszweck der Überweisung muss unbedingt Ihre Steueridentifikationsnummer (NIP) angegeben werden.

Pflichten eines Unternehmens mit Lizenz

Der Straßentransportunternehmer ist verpflichtet, schriftlich oder elektronisch innerhalb von 28 Tagen nach dem Entstehen von Änderungen seiner Daten dem Organ, das die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Straßentransportunternehmers oder die Gemeinschaftslizenz erteilt hat, Meldung zu machen.

Wenn die Tätigkeit im Bereich des Straßentransports von einem Unternehmen in Form einer GbR durchgeführt wird, sind alle Gesellschafter verpflichtet, die erforderlichen Berechtigungen (Lizenzen oder Genehmigungen) für die Ausübung dieser Tätigkeit zu haben.

Zusammenfassung

Für den Erhalt einer Gemeinschaftslizenz für den Transport sind zahlreiche formale Anforderungen zu erfüllen. Beim Einreichen des Antrags sollte besonders darauf geachtet werden, dass alle erforderlichen Elemente im Dokument enthalten sind, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und für die Prüfung akzeptiert zu werden.

Der Antragsteller hat das Recht, einen Antrag auf erneute Prüfung des Falls zu stellen, wenn der Antrag abgelehnt wird, unter anderem. Es ist ratsam, sich vor dem Ausfüllen eines solchen Formulars mit einem Anwalt zu beraten, der den Prozess der Beantragung der Lizenz verbessern und sicherstellen wird, dass die formalen Anforderungen erfüllt sind.

Neben der Unterstützung von Transportunternehmen unterstützt unsere Kanzlei Unternehmer bei der Beantragung einer Gemeinschaftslizenz für den Transport sowie einer Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Fahrers – auch für Bürger aus Drittländern. Wir laden Sie herzlich ein, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren!

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