Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist ein zunehmend wichtiger Aspekt der globalen Wirtschaft. Dieser Artikel enthält grundlegende Informationen über die Verfahren und Dokumente, die für die Erteilung einer Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen erforderlich sind. Um Ihnen die Aufnahme der Informationen zu diesem Thema so einfach wie möglich zu machen, haben wir eine Liste mit kurzen und konkreten Tipps zusammengestellt, die Sie sofort in die Praxis umsetzen können!

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9 Tipps für die Organisation einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Die Verbringung von Abfällen – z. B. von Rotorblättern von Windkraftanlagen (mehr dazu weiter unten) – zwischen Ländern erfordert das Verständnis und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften. All dies dient der Sicherheit und dem Umweltschutz. Beginnen wir also damit, wie der Transport von Abfällen zwischen zwei EU-Ländern organisiert werden kann.

Worauf müssen Sie vor dem eigentlichen Abfalltransport achten?

Vergewissern Sie sich, dass die Anlage, die die Abfälle annimmt, über die entsprechenden Genehmigungen für die Abfallbeseitigung und -verwertung verfügt. Vergewissern Sie sich, dass der Transportunternehmer über die entsprechenden Zustimmungen und Genehmigungen verfügt (einschließlich der erforderlichen Registrierungen im polnischen SENT- und PUESC-System, wenn der Transport nach Polen erfolgt).

Bereiten Sie einen Antrag auf eine Genehmigung für die grenzüberschreitende Abfallverbringung vor (Anhang 1A).

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Angaben zum Notifizierenden, zum Beförderer und zur Anlage, die die Abfälle erhält, sowie Angaben zur Abfallverbringung. Der Notifizierende – in der Regel die Einrichtung, die die Verwertung beabsichtigt – muss außerdem eine finanzielle Sicherheit zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung und -verwertung sowie aller zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Verbringung nachweisen. Diesbezüglich gibt es noch viele weitere Anforderungen, da der Antrag zahlreiche Anlagen enthält, wie z. B. den Nachweis der genannten finanziellen Sicherheit oder Rechnungen für den Transport der Abfälle. Es lohnt sich daher, die Unterstützung eines auf Abfallverbringungsverfahren spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Reichen Sie den Antrag und seine Anlagen bei den zuständigen Behörden der an der Verbringung beteiligten Staaten ein: dem Ausfuhr-, dem Einfuhr- und dem eventuellen Durchfuhrstaat. Die Behörde des Ausfuhrlandes leitet den Antrag und die Unterlagen an die Behörden des Einfuhrlandes und des Durchfuhrlandes weiter.

Die Behörden des Einfuhrlandes und des Durchfuhrlandes haben 30 Tage Zeit, um die Abfallverbringung zu genehmigen oder abzulehnen. Die für die Erteilung von Genehmigungen für die Verbringung von Abfällen in Polen zuständige Behörde ist der Hauptinspektor für Umweltschutz. In Deutschland ist es die zuständige Dienststelle, in der Regel das Umweltamt des jeweiligen Bundeslandes.

Holen Sie eine Abfallverbringungsgenehmigung bei den Behörden des Import- und Transitlandes ein.
Informieren Sie den Beförderer und die Einrichtung, die die Abfälle entgegennimmt, über die erhaltene Genehmigung.

Transport von Abfällen zwischen EU-Staaten

Füllen Sie das Verbringungsformular (Anhang 1B) aus und geben Sie es dem Beförderer, der für die Abfallverbringung verantwortlich ist.
Führen Sie die Verbringung der Abfälle gemäß dem in der erhaltenen Genehmigung festgelegten Verfahren und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften durch.
Der Beförderer übergibt der notifizierenden Person und der Behörde des Einfuhrlandes das Transportdokument bei der Anlieferung der Abfälle in der Anlage, die die Abfälle erhält.
Die Empfängereinrichtung muss der notifizierenden Person eine Empfangsbestätigung für die Abfälle ausstellen (Anhang 1C), die als Nachweis für die Verbringung und Übergabe der Abfälle dient.

Aber das ist noch nicht alles!

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen und das damit verbundene Verfahren gehen noch lange nach der Verbringung am Bestimmungsort weiter. Als Notifizierender müssen Sie außerdem mindestens zwei sehr wichtige Pflichten beachten. Erstens muss der Notifizierende die Dokumente im Zusammenhang mit der Abfallverbringung mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Darüber hinaus muss die Anlage, die die Abfälle erhält, dem Notifizierenden nach Abschluss der Beseitigung oder Verwertung eine Bescheinigung über die Beseitigung oder Verwertung ausstellen (Anhang 1D). Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die bloße Aushändigung des Beseitigungs- oder Verwertungsnachweises genügt, um den Notifizierenden von der Sicherheitsleistung zu befreien.

Was ist mit Abfällen in Form von Windradflügeln? Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der EU

Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Windturbinenflügeln sind noch einige weitere Aspekte zu beachten:

Stellen Sie sicher, dass die Flügel ordnungsgemäß gesichert und für den Transport vorbereitet sind. Sie müssen möglicherweise demontiert werden, wenn ihre Größe die für den Straßentransport zulässigen Maße überschreitet. In diesem Fall ist die ordnungsgemäße Sicherung und Verpackung der einzelnen Flügelteile entscheidend.
Einige Länder haben möglicherweise eigene Vorschriften für den Transport von außergewöhnlichen Lasten, wie z. B. Windturbinenflügeln. Informieren Sie sich vor dem Transport über die örtlichen Vorschriften für den Transport von außergewöhnlichen Lasten sowie über etwaige Größen- oder Gewichtsbeschränkungen.
Wenn Sie verschiedene Verkehrsträger nutzen (z. B. Straße, Schiene, See), vergewissern Sie sich, dass alle Transportunternehmen in den entsprechenden Systemen registriert sind und die Vorschriften und Anforderungen der verschiedenen Länder und Verkehrsträger einhalten.
Setzen Sie sich mit den Zollbeamten in Verbindung, um alle Zollverpflichtungen zu erfüllen, die mit der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen verbunden sein können. Im Falle von Windturbinenflügeln ist es ratsam zu prüfen, ob sie von den Zollgebühren befreit sind.
Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Phasen der Verbringung von Windturbinenflügeln über die Grenze, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und etwaige Kontrollen zu erleichtern.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns: +48 606608089 oder per E-Mail: sekretariat@bktkncelaria.pl.

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