
Familienfälle mit grenzüberschreitendem Bezug
- Wir beraten und vertreten Ausländer in Familienangelegenheiten vor dem polnischen Familiengericht
- Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in nichtstreitigen Auslieferungsfällen vor einem polnischen Familiengericht gemäß dem am 25. Oktober 1980 in Den Haag unterzeichneten Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.
- Wir vertreten Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen zur Feststellung der Herkunft des Kindes, zum Unterhalt und in außergerichtlichen Verfahren zur Kontaktaufnahme mit dem Kind
- Wir schützen die Interessen ausländischer Verbraucher beim Kauf von Immobilien in Polen, einschließlich der Analyse des rechtlichen Status von Immobilien auf der Grundlage des im Grundbuch und im Hypothekenregister sowie im Raumordnungsplan angegebenen Rechtsstatus
- Wir unterstützen Ausländer bei der Einholung der Zustimmung zum Immobilienkauf in Polen
Das Verfahren zur Aufteilung des Nachlassvermögens
- Wir führen eine Erbteilung durch, damit das Erbe gerecht aufgeteilt wird. Eine gerichtliche Bestätigung über den Erwerb einer Erbschaft berechtigt nur zu einem bestimmten (in einem Bruchteil ausgedrückten) Teil des Vermögens. Damit bestimmte Gegenstände der Erbschaft in das Eigentum bestimmter Erben übergehen, muss eine gerichtliche Erbteilung vorgenommen werden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen, um künftige Probleme bei der Verwaltung Ihres Nachlasses zu vermeiden.
- Wir führen ein Verfahren zur Berechtigung, den gebührenden Anteil an der Erbschaft zu erhalten. Es kommt vor, dass der Erbe aufgrund einer testamentarischen Erbschaft nichts aus dem Nachlass erhalten hat. In einer solchen Situation kann er von den anderen Erben eine Legitimation verlangen. Der Legitimierte ist die Hälfte des ihm zustehenden Teils der Erbschaft, den er erhalten würde, wenn er gesetzeskonform geerbt hätte.
- Wir vertreten Mandanten in Erbschaftsangelegenheiten, bei denen der Erblasser eine Person ist, die vor ihrem Tod in Polen wohnte. In der Regel wird ein Erberwerbsverfahren im Hoheitsgebiet des Staates durchgeführt, in dem der Erblasser vor seinem Tod seinen Lebensmittelpunkt hatte, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.