Grenzüberschreitende Angelegenheiten

Grenzüberschreitende Angelegenheiten 2022-07-11T14:11:15+00:00

Die Anwaltskanzlei BKT unterstützt ihre Mandanten bei Fällen mit grenzüberschreitendem Hintergrund.

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Sollte der Umfang eines Streitfalls über die Landesgrenzen hinausgehen, sind folgende Maßnahmen nötig:

Antworten auf damit verbundene Fragen sowie andere zahlreiche Themen zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten finden wir in vielen Rechtsakten und internationalen, zwischen einzelnen Staaten unterzeichneten Verträgen. Kenntnisse dieser Rechtsakte und Gesetze sowie ihre richtige Anwendung ermöglichen es, den Inhalt des Rechtsverhältnisses und Rechtsnormen zu bestimmen, die beim Versuch, das gegebene Rechtsproblem zu lösen, anzuwenden sind.

 

Unsere Anwaltskanzlei begleitet Privat- und Firmenmandanten bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten im obigen Umfang und stützt sich dabei auf internationale und EU-Gesetze, bei Ausländern, in deren Streitfällen das polnische Gericht zuständig und die polnische Gesetzgebung anzuwenden ist, auch auf polnische Gesetzen.

Von der Anwaltskanzlei BKT angebotene grenzüberschreitende Leistungen für ausländische Unternehmen

Im Rahmen von Rechtsleistungen für ausländische Unternehmen befassen wir uns mit folgenden Aufgaben:

Geltendmachen von vertraglichen Forderungen in Bezug auf von der Anwaltskanzlei BKT geführte grenzüberschreitende Streitfälle

Von der Anwaltskanzlei BKT angebotene grenzüberschreitende Leistungen für Privatkunden

Im Rahmen grenzüberschreitender Rechtsleistungen für Privatkunden bieten wir folgende Dienste an:

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