Die Anwaltskanzlei BKT unterstützt ihre Mandanten bei Fällen mit grenzüberschreitendem Hintergrund.

Sollte der Umfang eines Streitfalls über die Landesgrenzen hinausgehen, sind folgende Maßnahmen nötig:
- Feststellen, welches Recht für das jeweilige Rechtsverhältnis anzuwenden und
- vor welchem Gericht der eventuelle Streitfall auszutragen ist,
- außerdem: die Art, wie das in einem Land erteilte Urteil in einem anderen anerkannt und vollstreckt wird.
Antworten auf damit verbundene Fragen sowie andere zahlreiche Themen zu grenzüberschreitenden Angelegenheiten finden wir in vielen Rechtsakten und internationalen, zwischen einzelnen Staaten unterzeichneten Verträgen. Kenntnisse dieser Rechtsakte und Gesetze sowie ihre richtige Anwendung ermöglichen es, den Inhalt des Rechtsverhältnisses und Rechtsnormen zu bestimmen, die beim Versuch, das gegebene Rechtsproblem zu lösen, anzuwenden sind.
Unsere Anwaltskanzlei begleitet Privat- und Firmenmandanten bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten im obigen Umfang und stützt sich dabei auf internationale und EU-Gesetze, bei Ausländern, in deren Streitfällen das polnische Gericht zuständig und die polnische Gesetzgebung anzuwenden ist, auch auf polnische Gesetzen.
Von der Anwaltskanzlei BKT angebotene grenzüberschreitende Leistungen für ausländische Unternehmen
Im Rahmen von Rechtsleistungen für ausländische Unternehmen befassen wir uns mit folgenden Aufgaben:
- Gründung von Niederlassungen und Vertretung ausländischer Unternehmen in Polen,
- Gestaltung und Verhandlung von Handelsverträgen mit polnischen und ausländischen Unternehmen, darunter Kauf-, Vertriebs-, Leasing-, Geschäftsbesorgungs-, Outsourcing- sowie Verträge über Großflächenvermietung, Pachtverträge für Gewerbeimmobilien, Lizenzverträge
- Unterstützung bei sich aus Verträgen ergebender Zahlungssicherung (Wechsel, Akkreditive, Bürgschaften),
- Durchführung von Due Diligence vor dem Erwerb von Unternehmensteilen und Gewerbeimmobilien,
- Hinweisung auf das im internationalen Handel anwendbare Recht, darunter auch entsprechende Schiedsvereinbarung,
- laufende Rechtsberatung im Bereich polnischer Vorschriften für Führungskräfte und Mitarbeiter der mittleren Ebene auf Englisch und Deutsch, Anpassung der gewerblichen Tätigkeit von Unternehmen an geltende Rechtsnormen (Compliance).
Geltendmachen von vertraglichen Forderungen in Bezug auf von der Anwaltskanzlei BKT geführte grenzüberschreitende Streitfälle
- Geltendmachen von vertraglichen Forderungen in Bezug auf Gewerbehaftpflichtversicherungsverträge und Haftpflichtverträge für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages, abgeschlossen zwischen Unternehmen aus verschiedenen Ländern,
- Abwicklung des Europäischen Mahnverfahrens im Namen des Mandaten sowie Vertretung der Mandanten bei EU-Verfahren für geringfügige Forderungen,
- Vertretung von Mandanten vor Gerichten aller Instanzen in Wirtschafts- und Zivilsachen - Zahlungsforderungen, Vermögensfeststellung oder -offenbarung,
- Beratung bei der Wahl zuständiger Gerichtsbarkeit und bei der Urteilsvollstreckung in Polen, darunter bei der Anwendung von Vollstreckungsverfahren kraft EU-Verordnungen.
Von der Anwaltskanzlei BKT angebotene grenzüberschreitende Leistungen für Privatkunden
Im Rahmen grenzüberschreitender Rechtsleistungen für Privatkunden bieten wir folgende Dienste an:
- Antragstellung und Vertretung von Mandanten aus Polen in Sachen Auszahlung von deutschen Familienleistungen - KINDERGELD - und Beantragung und Vertretung in Sachen Rente und Altersrente gegenüber den deutschen Rentenversicherungsträgern,
- Vertretung von Mandanten in Erbsachen in Deutschland, wenn es sich bei dem Erblasser um einen polnischen Bürger mit Wohnsitz in Deutschland handelt, und von ausländischen Mandanten in Erbsachen vor dem polnischen Gericht und polnischen Verwaltungsbehörden,
- Beratung und Vertretung von ausländischen Mandanten in Familiensachen vor dem polnischen Familiengericht (Scheidung und Trennung unter Teilnahme von polnischen Bürgern, Scheidungsvergleich, Sorgerecht für Kinder, Unterhaltsgeld, Kindesmitnahme, Vormundschaft und Pflegschaft),
- Beratung und Vertretung von Mandanten in Sachen Kindesrückgabe in nichtgerichtlichen Verfahren vor polnischem Familiengericht laut dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (Gbl. von 1995 Nr. 108, Pos. 528 mit nachtr. Änderungen),
- Vertretung von Mandanten in grenzüberschreitenden Streitfällen in Sachen Feststellung der Vaterschaft und in außergerichtlichen Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts,
- Sicherung von Geschäften ausländischer Verbraucher beim Erwerb von Immobilien in Polen, darunter Erstellung von Gutachten zum Rechtsstand der Immobilien laut im Grundbuch und Bebauungsplan erfasstem Rechtstand,
- Betreuung von Mandanten bei Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zum Erwerb von Immobilien in Polen durch Ausländer.
Kontakt
- sekretariat@bktkancelaria.pl
- +48 606 608 089
-
Plac Teatralny 3, II p. lok. 29
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