Beschäftigung von Ausländern

Im Rahmen der rechtlichen Dienstleistungen bei der Beschäftigung von Ausländern:
- bietet die Kanzlei BKT langfristige und vorläufige Rechtshilfe,
- hilft sie bei der Erlangung von A1-Zertifikaten und bei der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer in ein anderes EU-Land,
- fungiert sie als Kontaktperson mit der Nationalen Arbeitsinspektion - im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern nach Polen durch ausländische Unternehmer,
- vertritt sie in Kontrollverfahren vor der Nationalen Arbeitsinspektion und dem Grenzschutz.
Wir sprechen auch Russisch.
Kontakt
- sekretariat@bktkancelaria.pl
- +48 606 608 089
-
Plac Teatralny 3, II p. lok. 29
50-051 Wrocław